Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete einer Milchpumpe

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Mietverträge für Milchpumpen zwischen Medela Schweiz AG, Lättichstrasse 4b, 6340 Baar, (nachfolgend «Medela») und ihren Kundinnen (nachfolgend «Kundin»), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Medela behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB, welche für den abgeschlossenen Mietvertrag nicht einseitig geändert werden kann.

2. Vertragsabschluss und -dauer

Der Mietvertrag kommt mit Übernahme der Milchpumpe durch die Kundin oder durch eine zur Vertretung berechtigte Drittperson im Mietdepot zustande.

Es gilt eine Mindestmietdauer von sieben (7) Tagen. Danach kann der Mietvertrag jederzeit durch Rückgabe der Milchpumpe beim Mietdepot beendet werden.

3. Preise/Kaution

Der Mietpreis setzt sich aus einer einmaligen Basis- pauschale (Grundgebühr von CHF 6.30 sowie Reinigungsgebühr von CHF 10.80) und einem Mietpreis von CHF 3.45 pro Tag zusammen. Der Mietpreis versteht sich inklusive MwSt.

Angefangene Miettage werden voll in Rechnung gestellt. Bei Entgegennahme der Milchpumpe kann das Mietdepot eine Kaution verlangen. Die Kaution wird im Mietdepot hinterlegt. Diese erhält die Mutter bei korrekter Rückgabe der Pumpe zurück.

4. Preisänderungen

Preisänderungen bleiben Medela ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Medela gibt der Kundin allfällige Preisänderungen frühzeitig (schriftlich per Brief oder E-Mail) bekannt. Preisänderungen, die nicht innert 14 Tagen seit Bekanntgabe (schriftlich) beanstandet werden, gelten als anerkannt.

5. Rechnungsstellung

Medela erstellt eine erste Zwischenrechnung nach 14 Miettagen, danach jeweils alle 90 Tage eine weitere Zwischenrechnung. Nach der Rückgabe der Milchpumpe beim Mietdepot erfolgt eine Schlussrechnung.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen werden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin ohne Mahnung in Verzug. Die Kundin bezahlt allfällige Bearbeitungsgebühren der Inkassofirma gemäss www.fairpay.ch sowie die Betreibungskosten.

7. Eigentum an der Milchpumpe

Die Milchpumpe bleibt jederzeit im alleinigen Eigentum von Medela.

8. Sorgfaltspflicht/Haftung der Kundin

Die Kundin verpflichtet sich, die Milchpumpe nur persönlich und im Rahmen ihres Zwecks zu nutzen. Sie hat die Milch- pumpe insbesondere vor Beschädigung und Verlust zu schützen.

Die Kundin haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an oder Verlust der Milchpumpe, die z.B. durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittnutzung, Verschmutzung, etc. entstehen können.

Allenfalls auftretende Mängel sind dem Mietdepot unverzüglich mitzuteilen und notwendige Reparaturen dürfen nur durch Medela durchgeführt werden.

Beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Material wird der Kundin in Rechnung gestellt.

9. Rückgabe

Die Milchpumpe kann zu den ordentlichen Geschäftszeiten bei dem Mietdepot, bei dem sie abgeholt wurde, zurückgebracht werden.

Die Kundin ist verpflichtet, die Milchpumpe gereinigt inklusive Koffer und Flaschenhalter an das Mietdepot zurückzugeben.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Medela und der Kundin ist Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht, anwendbar.

Gerichtsstand ist Zug. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Januar 2021